Was ich für Sie tun kann
Definition: Verkehrswert (Marktwert)
Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist der Preis, welcher zu einem bestimmten Zeitpunkt auf dem Grundstücksmarkt für das Objekt zu erzielen wäre und ist im § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) definiert. Bei einem Verkauf oder Erwerb einer Immobilie, bei Erbauseinandersetzungen oder Scheidungsangelegenheiten ist dieser Wert maßgeblich.
Der Verkehrswert ist keine mathematisch exakt ermittelbare Größe, sondern das Ergebnis einer durch die herangezogenen Wertermittlungsverfahren begründete, gutachterliche Einschätzung. Verkehrswert und Marktwert haben dieselbe Bedeutung. Gesetzliche Grundlagen der Verkehrswertermittlung sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021, in Kraft seit dem 01.01.2022).
Beispiele aus unterschiedlichen Lebenssituationen:
Ein Ehepaar hat drei Kinder und möchte seine drei Eigentumswohnungen noch zu Lebezeiten an seine Kinder verschenken. Alle Objekte haben unterschiedliche Wohnlagen, Wohnungsgrößen, Mieteinnahmen und Baujahre. Durch die Wertermittlung und Gutachtenerstellung soll ermittelt werden, ob und in welcher Höhe ein finanzieller Ausgleich zwischen den Geschwistern zu erfolgen hat.
Noch ein paar Worte zum Honorar:
Das Honorar eines Sachverständigen bestimmt sich nicht nach einer festgelegten Gebührenordnung, wie z.B. bei Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren und Architekten.
In der Regel bemessen sich die Kosten für ein Gutachten nach dem anfallenden Aufwand, wobei nach Stundensatz abgerechnet wird. Alternativ kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.